
🔽 Sie möchten Ihren Termin absagen?
Wie läuft das ab ❓
Sie möchten Ihren Termin bei uns absagen oder verschieben? Damit nichts schief geht beantworten wir nachfolgend alle Fragen zu diesem Thema:
Wie sage ich einen Termin ab?
- Termine die du selbst online gebucht hast, kannst du einfach und bequem über die Doctolib-App stornieren. Hier musst du nichts weiter machen. Termine die du bei uns in der Praxis für eine spezielle Leistung vereinbart hast (z.B. Operation, Probe, Laser oder etwas aus dem Bereich der Ästhetik) kannst du nur schriftlich stornieren. Dies dient Ihrer Sicherheit, damit Sie stets belegen können, wann Sie einen Termin storniert oder verschoben haben. Um das zu tun gibt es drei Möglichkeiten:
1. Per Mail an: termin@billmamed.de
2. Per WhatsApp an: 02434-808048 (Wegberg) oder 02462 2065430 (Linnich) oder 02431 9746191 (Erkelenz)
3. Vor Ort in einer unserer Praxen. Hier muss zwingend ein spezielles Formular ausgefüllt werden. Dieses Formular müssen Sie anschließend als Nachweis gut aufbewahren.
❗ Wichtig: Eine Absage per Telefon oder mündlich vor Ort ist nicht möglich. ❗
Bis wann muss ich meinen Termin spätestens abgesagt oder verschoben haben?
- Eine kostenlose Terminabsage bzw. Terminverschiebung ist bis zu 48h vor dem Termin möglich. Es gilt der Zeitstempel der schriftlichen Mitteilung in unserem Program.
Was passiert wenn ich den Termin später absage oder nicht zum Termin erscheine?
- In diesem Fall müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen. Gemäß der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarung (vgl. z.B. OP-Einverständniserklärung, Terminbedinungen bei Online-Buchung, etc.) berechnen wir Ihnen dabei ein Ausfallhonorar in Höhe von 39EUR (berechnet analog der GOÄ).
Aber was ist wenn ich krank war?
- Krankheit kann man nicht planen. Dafür haben wir natürlich Verständnis. In diesem Fall senden Sie uns bitte spätestens 48h nach dem ausgefallenen Termin ein ärztliches Attest zu. In diesem Falle entstehen Ihnen keine Kosten. Später eingereichte Atteste oder Krankheitsfälle ohne Attest können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigen und müssen in diesen Fällen dennoch s.o. Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Ich musste bei der Arbeit einspringen o.ä.?
- Das können wir natürlich verstehen. Leider können wir als Praxis in diesem Falle jedoch nicht den Schaden tragen. Lassen Sie sich das Ausfallhonorar daher in diesen Fällen von Ihrem Arbeitgeber erstatten.
Warum erheben wir ein Ausfallhonorar?
- Dies erfolgt aus zwei Gründen. Zum einen tragen wir als Praxis im Falle eines nicht wahrgenommenen Termines hohe Kosten (Bereithalten von Personal, speziellen Geräten und Räumen), zum anderen wollen wir damit sicherstellen, dass Termine nicht leichtfertig vergessen oder nicht wahrgenommen werden. Dies soll sicherstellen, dass die knappen Terminresourcen auch tatsächlich den Patienten zugute kommen, die diese dringend benötigen.


